Erbrecht und Nachlassabwicklung
Türkische Erbnachweise, Testamente, Nachlassermittlung, erbschaftsteuerliche Verfahrensschritte, Bankguthaben und Immobilien, Umschreibung des Nachlasses, erbrechtliche Streitigkeiten und Abwicklung des Nachlasses.

Sarıkan & İnce Anwaltskanzlei
Die Anwaltskanzlei Sarıkan & İnce berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen aus der Türkei und dem Ausland in Angelegenheiten des türkischen Rechts. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere Erbrecht und Nachlassabwicklung, Immobilien- und Grundbuchrecht, Familienrecht, Strafrecht, Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung, Arbeitsrecht sowie gesellschafts- und handelsrechtliche Vorgänge. Maßgeblich sind stets der konkrete Sachverhalt, die vorliegenden Unterlagen und die einschlägigen Verfahrensvorschriften.
Viele Angelegenheiten mit Türkei-Bezug können aus dem Ausland bearbeitet werden, wenn eine inhaltlich geeignete Vollmacht und die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Ob eine persönliche Teilnahme an einer Verhandlung, Vernehmung, Unterzeichnung, medizinischen Untersuchung oder behördlichen Antragstellung erforderlich ist, wird im Einzelfall geprüft.
Viele Angelegenheiten mit Türkei-Bezug können aus dem Ausland bearbeitet werden, wenn eine inhaltlich geeignete Vollmacht und die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Ob eine persönliche Teilnahme an einer Verhandlung, Vernehmung, Unterzeichnung, medizinischen Untersuchung oder behördlichen Antragstellung erforderlich ist, wird im Einzelfall geprüft.
Eine allgemeine Vollmacht reicht nicht für jede Handlung aus. Erb-, Immobilien-, Bank-, Gesellschafts-, Scheidungs-, Anerkennungs-, Verkaufs-, Vergleichs- oder Verzichtshandlungen können besondere Ermächtigungen erfordern. Die Vollmacht sollte daher anhand eines mandatsbezogenen Textes und nicht aufgrund eines allgemeinen Internetmusters errichtet werden.
Ausstellungsstaat, Dokumentenart und empfangende türkische Behörde bestimmen, ob Apostille, konsularische Legalisation, beglaubigte Übersetzung oder notarielle Bestätigung benötigt werden. Eine elektronische oder einfache Kopie ist für amtliche Vorgänge nicht immer ausreichend.
Deutsch- und englischsprachige Kommunikationsunterstützung kann für Terminabstimmung, Informationsübermittlung, Dokumentenlisten und Gesprächsdolmetschen bereitgestellt werden. Rechtliche Beurteilung, Entgegennahme von Weisungen und Vertretung erfolgen durch türkische Rechtsanwälte. Die unterstützenden Personen erbringen keine eigenständige Rechtsberatung.
Tätigkeitsbereiche
Türkische Erbnachweise, Testamente, Nachlassermittlung, erbschaftsteuerliche Verfahrensschritte, Bankguthaben und Immobilien, Umschreibung des Nachlasses, erbrechtliche Streitigkeiten und Abwicklung des Nachlasses.
Prüfung von Grundbuchunterlagen, Umschreibung und Übertragung, Mit- und Gesamthandseigentum, Aufhebung der Gemeinschaft, Verwertung, Grundbuchberichtigung sowie immobilienbezogene Streitigkeiten.
Außergerichtliche Prüfung, Aufforderungsschreiben und Verhandlungen, gerichtliche Verfahren, Vollstreckung aus Titeln oder ohne Titel, Arrest, Vermögensermittlung, Pfändung und Einziehung.
Verteidigung und Vertretung von Beschuldigten, Angeklagten, Geschädigten und Anzeigeerstattenden im Ermittlungs- und Strafverfahren sowie bei Vernehmungen, Anhörungen, Hauptverhandlungen und Rechtsmitteln.
Gesellschaftsgründungen, Handelsregister- und Notariatsvorgänge, Gesellschafter- und Geschäftsführerbeschlüsse, Anteilsübertragungen, Verträge, Handelsforderungen und rechtliche Vorgänge von Unternehmen in der Türkei.
Arbeitsweise und Vergütung
Jede Angelegenheit unterscheidet sich hinsichtlich Unterlagen, Beteiligten, Fristen und Verfahren. Der Mandatsumfang wird daher erst nach ausreichender Vorinformation und einer Interessenkollisionsprüfung festgelegt.
Beim Erstkontakt werden Rechtsfrage, Beteiligte, betroffene Länder und Orte, bekannte Aktenzeichen, bevorstehende Fristen oder Termine und eine kurze Dokumentenübersicht erfasst. Soweit erforderlich, erfolgt eine gesondert vergütete Erstprüfung.
Anhand der Beteiligten wird geprüft, ob berufsrechtliche Hindernisse oder Interessenkollisionen bestehen. Online-Formular, Telefongespräch oder Dokumentenübermittlung begründen allein kein Mandatsverhältnis. Das Mandat gilt erst nach schriftlicher Annahme und Abschluss der erforderlichen Vereinbarungs- und Vollmachtsvorgänge als übernommen.
Rechtliche Tätigkeiten, Verfahrensstufen, ausgeschlossene Leistungen, benötigte Unterlagen, Vergütungsmethode und Kosten werden schriftlich festgelegt. Klage, Berufung, Revision, Vollstreckung, Verwertung oder damit verbundene Behördenverfahren können als getrennte Stufen vereinbart werden.
Rechtsanwälte
Sarıkan & İnce Anwaltskanzlei
Tätig insbesondere in grenzüberschreitenden Nachlassangelegenheiten, im Immobilienrecht, im Forderungseinzug, bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen und in Zivilverfahren.
Sarıkan & İnce Anwaltskanzlei
Tätig schwerpunktmäßig im Strafrecht sowie in zivil- und strafgerichtlichen Verfahren, im Arbeitsrecht, Zivilrecht und Zwangsvollstreckungsrecht.
Ratgeber
Erbnachweis, Grundbuchumschreibung und steuerliche Abwicklung folgen bei einer Erbschaft in der Türkei unterschiedlichen Regeln. Wer in Deutschland lebt, kann viele Schritte durch eine bevollmächtigte Person in der Türkei erledigen lassen. Zunächst sind Staatsangehörigkeit des Erblassers, Vermögensarten und mögliche Schulden zu klären.
Wer in Deutschland lebt und in der Türkei eine Immobilie veräußern, Nachlassangelegenheiten erledigen, Bankvorgänge veranlassen oder Klage erheben möchte, muss nicht in jedem Fall in die Türkei reisen. Viele Vorgänge können mit einer geeigneten Vollmacht erledigt werden. Ob die Urkunde in der Türkei verwendet werden kann, hängt jedoch nicht nur davon ab, wo sie errichtet wurde, sondern auch von ihrem Vollmachtsumfang und den Voraussetzungen des konkreten Geschäfts. Konsularvollmacht, deutsche notarielle Urkunde, Apostille und Übersetzung sind unterschiedliche Bestandteile dieses Verfahrens.
Erben erwerben den Nachlass grundsätzlich mit dem Tod. Die Grundbuchumschreibung, auf Türkisch tapu intikali, trägt diesen Erwerb in das türkische Grundbuch ein; sie begründet das Eigentum nicht wie ein Verkauf neu. Für Verfügungen über die Immobilie, etwa einen Verkauf, ist jedoch die Eintragung erforderlich. Die Umschreibung ersetzt daher weder eine spätere Auseinandersetzung des Nachlasses noch einen Verkauf. Türkisches Zivilgesetzbuch, Art. 599 und 705.
Kontakt
Sie können uns den Gegenstand Ihres Anliegens, das betroffene Land oder den betroffenen Ort, bevorstehende Fristen oder Termine und eine kurze Übersicht der vorhandenen Unterlagen mitteilen. Durch das Absenden des Formulars kommt kein Mandatsverhältnis zustande. Ein Mandat gilt erst nach Interessenkollisionsprüfung und schriftlicher Annahme als übernommen.