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Verfahrenskoordination aus dem Ausland

Viele Angelegenheiten mit Türkei-Bezug können aus dem Ausland bearbeitet werden, wenn eine inhaltlich geeignete Vollmacht und die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Ob eine persönliche Teilnahme an einer Verhandlung, Vernehmung, Unterzeichnung, medizinischen Untersuchung oder behördlichen Antragstellung erforderlich ist, wird im Einzelfall geprüft.

Rechtliche Verfahren in der Türkei aus dem Ausland steuern

Vollmacht

Apostille, Beglaubigung und Übersetzung

Deutsch- und englischsprachige Kommunikation